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Betreuung & Pflege

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Wir unterstützen Sie und pflegende Angehörige

Unsere GFO-Kurzzeitpflege im Haus Mariengarten Moers unterstützt Sie – und entlastet zugleich auch pflegende Angehörige.

Denn immer mehr Menschen sind mit zunehmendem Alter auf die Hilfe von Familie, Angehörigen und Hilfsdiensten angewiesen. Damit sie bis ins hohe Lebensalter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung. Die Kurzzeitpflege ist da ein wichtiges Angebot.

Außerdem: Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgen, brauchen Entlastung. Die Kurzzeitpflege ermöglicht dies zeitlich befristet, um zum Beispiel ohne Sorgen um Angehörige Urlaub oder eine Kur zu machen oder Krankenhausaufenthalt absolvieren zu können.

15 freundliche Einzelzimmer

Wenn die häusliche Versorgung für einen begrenzten Zeitraum nicht mehr ausreichend sichergestellt ist, werden bei uns ältere, pflegebedürftige Menschen von qualifizierten Pflegekräften versorgt und betreut.

Auch wenn eine Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ansteht, kann die Kurzzeitpflege eine Überbrückung dienen.

Unsere Kurzzeitpflege hat 15 Plätze. Sie ist ein stationäres Pflege- und Betreuungsangebot. Jeder Gast unserer Kurzzeitpflege erhält ein helles und freundliches Einzelzimmer. Alle Zimmer sind Rollstuhl-geeignet und verfügen jeweils über ein eigenes Bad mit Toilette und Dusche. Außerdem gibt es im Zimmer u.a. Telefon und TV. Die Gemeinschaftsräume können zudem jederzeit genutzt werden.

Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege beinhaltet immer die enge Zusammenarbeit von Gästen, Angehörigen, Hausärzt:innen und unserem Pflegeteam. Wir unterstützen unsere Gäste bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens und arbeiten auch bei der ärztlich verordneten Therapie mit.

Die Aufenthaltsdauer in der Kurzzeitpflege richtet sich nach den Bedürfnissen der Gäste und Angehörigen. Das können einige wenige Tage, aber auch mehrere Wochen sein. Unsere Gäste werden ihren Bedürfnissen entsprechend gepflegt, versorgt und in ihren Fähigkeiten gefördert.

Das zahlt die Pflegeversicherung

Kurzzeitpflege bedeutet: Eine pflegebedürftige Person muss für eine bestimmte Zeit vollstationär versorgt und gepflegt werden. Kurzzeitpflege ist oft nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich oder wenn eine häusliche Pflege für eine begrenze Zeit nicht sichergestellt ist.

Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse. Jedes Jahr haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf maximal acht Wochen Kurzzeitpflege, also 56 Tage. Die Pflegekasse zahlt dafür maximal 1.774 Euro im Jahr. Dies gilt für Menschen mit dem Pflegegrad 2 bis 5. Die Abrechnung erfolgt zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Kostenträger.

Wird eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen und von den Pflegekassen finanziert, kürzt diese das sonst gezahlte Pflegegeld.

Wir informieren Sie dazu gerne im Detail.

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